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Angebot für die Energieberatung prüfen: Was drinstehen muss und was extra kostet

Pflichtumfang, Zusatzleistungen, eigene Förderwege: woran Sie ein vollständiges und prüfbares Angebot für die Energieberatung erkennen.

Befund vom 6 Min. LesezeitRedaktion Energieberatung Kostencheck

Befund: Ein vollständiges Angebot für eine geförderte Energieberatung nennt drei Pflichtbausteine: die Datenaufnahme vor Ort, die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und dessen Übergabe mit Erläuterung. Alles darüber hinaus ist Zusatzleistung und gehört als eigener Posten mit eigenem Preis ins Angebot. Für einige dieser Extras gibt es eigene Förderwege – die müssen Sie gesondert prüfen.

Der Pflichtteil: was die Förderrichtlinie verlangt

Die Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude legt fest, was eine geförderte Beratung mindestens umfasst (BAnz AT 21.06.2023 B1). Fehlt einer der drei Bausteine im Angebot, ist es unvollständig:

  1. Datenaufnahme vor Ort: Der Berater nimmt Ihr Haus selbst in Augenschein. Ein Angebot ohne Hausbesuch passt nicht zur geförderten Beratung.
  2. Erstellung des iSFP: Der Fahrplan besteht aus zwei Dokumenten – „Mein Sanierungsfahrplan“ mit dem Überblick über alle Maßnahmenpakete und der „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ mit Hinweisen zu jeder Maßnahme (dena/Gebäudeforum, 07/2026).
  3. Aushändigung und Erläuterung: Sie bekommen das Ergebnis übergeben und erklärt. Der Gesprächstermin dafür ist Teil der Leistung, kein Aufpreis-Posten.

Im Angebot erkennen Sie den Pflichtteil an klaren Begriffen. Steht dort nur „Energieberatung“, ohne dass Hausbesuch, Sanierungsfahrplan und Erläuterungsgespräch einzeln genannt werden, fragen Sie nach, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Hinzu kommt eine Bedingung an den Berater: Gefördert wird nur, wer in der Energieeffizienz-Expertenliste steht (BAFA, 30.04.2026). Laut ADAC hängen auch Förderanträge bei BAFA und KfW sowie der Sanierungsfahrplan an diesem Eintrag (24.08.2026).

Pflicht oder Extra: die Posten im Überblick

Posten Pflicht oder Extra Förderung
Datenaufnahme vor Ort Pflicht Teil der Beratungsförderung
Sanierungsfahrplan mit Umsetzungshilfe Pflicht Teil der Beratungsförderung
Übergabe und Erläuterung Pflicht Teil der Beratungsförderung
Erläuterung in der Eigentümerversammlung Extra, nur bei WEG Zuschlag einmalig höchstens 250 €
Antragstellung mit Ihrer Vollmacht Extra oder inklusive im Angebot klären
Technische Projektbeschreibung (TPB) Extra gesondert klären
Fachplanung und Baubegleitung Extra eigener Zuschuss, 50 %
Energieausweis Extra gesondert klären

Pauschalpreise wie „Beratung komplett“ machen diese Prüfung unmöglich. Bitten Sie um eine Aufstellung, in der jeder Posten einzeln steht.

Ihr Angebot, Posten für Posten

Der Fachbetrieb klärt mit Ihnen, welche Leistungen die Energieberatung für Ihr Haus umfasst, welche davon gefördert werden und wann der Antrag gestellt sein muss.

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Gesondert zu prüfen: Zusatzleistungen und ihre Förderwege

Fachplanung und Baubegleitung

Für die Fachplanung und Baubegleitung von Einzelmaßnahmen gibt es einen eigenen Zuschuss von 50 %, wenn ein Energieeffizienz-Experte sie übernimmt (Richtlinie BEG EM, Nr. 8.4.7). Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind dabei Kosten bis 5.000 € förderfähig; unsere Beispielrechnung ergibt daraus höchstens 2.500 € Zuschuss. Ab drei Wohneinheiten sind es 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 € förderfähige Kosten.

Zwei Einschränkungen gehören ins Gespräch. Einen iSFP-Bonus gibt es für diese Leistung nicht. Und die Förderung bezieht sich auf Gebäudehülle, Anlagentechnik, Gebäudenetz und Heizungsoptimierung – den Heizungstausch nennt die zugehörige Nummer der Richtlinie nicht. Wer zum Effizienzhaus saniert, findet bei der KfW ebenfalls 50 %, beim Ein- oder Zweifamilienhaus bis 10.000 € je Vorhaben (Merkblatt 261, 09/2026).

Fragen Sie außerdem, wer die Baubegleitung tatsächlich übernimmt. Die Richtlinie lässt Energieeffizienz-Experten selbst oder von ihnen beauftragte Dritte zu – im Angebot sollte stehen, welcher Fall vorliegt.

Technische Projektbeschreibung

Wer nach der Beratung Dämmung, Fenster oder eine Lüftungsanlage über das BAFA fördern lassen will, braucht vor dem Antrag eine technische Projektbeschreibung von einem Energieeffizienz-Experten (BAFA, Informationen zur Antragstellung). Ihre ID gilt zwei Monate. Lassen Sie sich im Angebot zeigen, ob und zu welchem Preis sie enthalten ist. Weil die ID nur kurz gültig ist, lohnt es sich, die Beschreibung zeitlich auf Ihren Antrag abzustimmen.

Steuerbonus statt Zuschuss

Wer selbst im Haus wohnt, hat neben Zuschüssen einen zweiten Weg: die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Auch das Beraterhonorar zählt dort mit, und zwar zur Hälfte. Dafür müssen zwei Bedingungen zusammenkommen: Der Berater ist für das BAFA-Programm Energieberatung für Wohngebäude zugelassen, und er plant oder beaufsichtigt die Arbeiten in Ihrem Auftrag (§ 35c EStG; Haufe, 23.09.2026). Für ein und dieselbe Maßnahme bleibt es bei einem der beiden Wege – Förderung oder Steuer. Welcher für Sie günstiger ist, klärt Ihre Steuerberatung; dieser Text gibt nur den Rahmen wieder.

Zuschlag für Eigentümergemeinschaften

Erläutert der Berater den Fahrplan in einer Eigentümerversammlung, gibt es für Wohnungseigentümergemeinschaften einmalig bis zu 250 € zusätzlich (BAFA, 30.04.2026). Steht dieser Termin nicht im Angebot, fehlt der Gemeinschaft genau der Baustein, für den es den Zuschlag gibt.

Warnsignale im Angebot

Manche Angebote klingen bequem und passen trotzdem nicht zu den Förderregeln. Diese Punkte gehören vor der Unterschrift geklärt:

  • Unterschrift vor dem Förderantrag verlangt. Als Vorhabenbeginn gilt bei der Energieberatung schon der Abschluss eines rechtsgültigen Vertrags. Der Förderantrag muss davor gestellt sein.
  • Nur der Eigenanteil wird berechnet. Das passt nicht zum Verfahren: Der Zuschuss geht an den Antragsteller, nachdem dieser die volle Rechnung bezahlt hat.
  • Kein Hausbesuch vorgesehen. Ohne Datenaufnahme vor Ort fehlt ein Pflichtbaustein der geförderten Beratung.
  • Berater nicht in der Expertenliste. Dann gibt es keinen Zuschuss, so gut die Beratung inhaltlich sein mag.
  • Eine einzige Summe für alles. Ohne Aufschlüsselung lässt sich weder der Eigenanteil berechnen noch prüfen, welche Leistung welche Förderung bekommt.

Die Form: woran Sie ein prüfbares Angebot erkennen

Neben dem Inhalt zählt die Form. Ein Angebot, das Sie ernsthaft vergleichen können, erfüllt diese Punkte:

  • Preisangabe eindeutig: Steht dabei, ob die Beträge mit oder ohne Umsatzsteuer gelten?
  • Posten einzeln: Jede Leistung hat einen eigenen Betrag, es gibt keine Sammelposition.
  • Zeitplan: Wann ist der Hausbesuch, wann die Übergabe? Mit Blick auf das Ende der Förderrichtlinie am 31.12.2026 ist das mehr als eine Formalie.
  • Antrag geregelt: Wer stellt den Förderantrag – Sie oder der Berater mit Vollmacht? Und steht fest, dass der Vertrag erst danach geschlossen wird?
  • Zahlungsweg klar: Sie zahlen das Honorar zunächst ganz; der Zuschuss geht danach an den Antragsteller.
  • Form des Ergebnisses: Bekommen Sie den Fahrplan gedruckt, als Datei oder beides?
  • Leistungsgrenzen: Was ausdrücklich nicht enthalten ist, sollte ebenfalls im Angebot stehen.

Zehn Prüfpunkte für das Angebot

Gehen Sie das Angebot Zeile für Zeile durch. Ein Haken heißt: steht drin und ist klar. Alles andere klären Sie, bevor Sie den Vertrag schließen.

  • Nur mit einem dort eingetragenen Berater ist die Beratung über das BAFA förderfähig.

  • Die Datenaufnahme im Haus gehört zum Pflichtumfang der geförderten Beratung.

  • Zum iSFP gehören der Überblick „Mein Sanierungsfahrplan“ und die Umsetzungshilfe mit Hinweisen zu jeder Maßnahme.

  • Aushändigung und Erläuterung sind Teil der geförderten Leistung, kein Extra.

  • Erst mit eindeutiger Preisangabe lassen sich Angebote und Ihr Eigenanteil sauber vergleichen.

  • Technische Projektbeschreibung, Baubegleitung oder Energieausweis sind eigene Leistungen mit eigenen Förderregeln.

  • Gefördert wird die Hälfte des förderfähigen Honorars; die Grenze liegt bei 650 € (Ein- oder Zweifamilienhaus) beziehungsweise 850 € (ab drei Wohneinheiten).

  • Sie selbst oder der Berater mit Ihrer Vollmacht – das Geld geht später an den Antragsteller.

  • Als Vorhabenbeginn zählt der Vertragsabschluss; der Antrag muss davor gestellt sein.

  • Dann endet die aktuelle Förderrichtlinie; eine Nachfolgeregel war bis Anfang Oktober 2026 nicht bekannt.

von 10 erledigt

Haken Sie ab, was erledigt ist. Gespeichert wird nichts.

Alle Punkte abgehakt: Ihr Angebot ist vollständig und der Ablauf steht – erst den Antrag stellen, dann unterschreiben.

Fazit

Ein gutes Angebot trennt sauber zwischen Pflicht und Extra. Die drei Pflichtbausteine – Datenaufnahme vor Ort, Sanierungsfahrplan, Übergabe mit Erläuterung – müssen drinstehen; jede Zusatzleistung braucht einen eigenen Preis und eine geklärte Förderfrage. Den Angebots-Check oben können Sie dafür Punkt für Punkt abhaken. Was am Ende bei Ihnen bleibt, rechnet der Kostenbefund vor.

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Der Fachbetrieb klärt mit Ihnen, welche Leistungen die Energieberatung für Ihr Haus umfasst, welche davon gefördert werden und wann der Antrag gestellt sein muss.

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Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.

Alle Angaben geben den Stand vom 05.10.2026 wieder. Für 2027 nennen wir keine Regeln, solange keine veröffentlicht sind.

Häufige Fragen

Was muss eine geförderte Energieberatung mindestens enthalten?

Nach der Förderrichtlinie mindestens die Datenaufnahme vor Ort, die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans sowie dessen Aushändigung und Erläuterung.

Gehört die technische Projektbeschreibung zur Energieberatung?

Nicht zum Pflichtumfang. Sie wird für BAFA-Anträge auf Einzelmaßnahmen wie Dämmung gebraucht, und ihre ID gilt zwei Monate. Lassen Sie sie im Angebot als eigenen Posten ausweisen.

Wird die Baubegleitung auch gefördert?

Ja, über einen eigenen Weg. Übernimmt ein Energieeffizienz-Experte Planung und Begleitung einer Einzelmaßnahme, steht dafür ein Zuschuss von 50 % bereit; förderfähig sind im Ein- oder Zweifamilienhaus Kosten bis 5.000 €.

Kann ich Beraterkosten von der Steuer absetzen?

Unter Bedingungen. Ist der Berater für das BAFA-Programm Energieberatung für Wohngebäude zugelassen und plant oder beaufsichtigt er die Arbeiten, lassen sich nach § 35c EStG 50 % seiner Kosten absetzen – nur nicht für eine Maßnahme, die bereits gefördert wird. Den Einzelfall prüft Ihre Steuerberatung.

Quellen

  1. Bundesanzeiger: Richtlinie Energieberatung für Wohngebäude, BAnz AT 21.06.2023 B1 (Ausgabe 21.06.2023)
  2. BAFA: Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (Ausgabe 30.04.2026)
  3. ADAC: Energieberatung fürs Eigenheim (Ausgabe 24.08.2026)
  4. dena/Gebäudeforum: Factsheet „Der individuelle Sanierungsfahrplan“ (Ausgabe 07/2026)
  5. Bundesanzeiger: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (Ausgabe 27.08.2026)
  6. BAFA: Informationen zur Antragstellung (Ausgabe 05.10.2026)
  7. KfW: Merkblatt Effizienzhaus-Sanierung (261) (Ausgabe 09/2026)
  8. dejure.org: § 35c EStG (Ausgabe 05.10.2026)
  9. Haufe: Energetische Sanierung – Kosten von der Steuer absetzen (Ausgabe 23.09.2026)

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