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Energieberatung: Was sie kostet, was der Bund zahlt, was ins Angebot gehört
Honorar, Zuschuss, Angebot: was eine Energieberatung kostet, was davon gefördert wird und was vor der Unterschrift geklärt sein muss.
Die Befunde
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Förderung 6 Min.
Zuschuss zur Energieberatung: Was bis 31.12.2026 gilt – und was danach offen ist
Antrag vor dem Vertrag, Auszahlung nach der Zahlung, Ende der Richtlinie am 31.12.2026: der Förderweg Schritt für Schritt geprüft.
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Kosten 6 Min.
Was kostet eine Energieberatung? Kein Festpreis – aber ein klarer Förderdeckel
Kein Listenpreis, aber eine feste Förderformel: wie weit der Zuschuss reicht und ab welchem Honorar jeder weitere Euro bei Ihnen bleibt.
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Angebot 6 Min.
Angebot für die Energieberatung prüfen: Was drinstehen muss und was extra kostet
Pflichtumfang, Zusatzleistungen, eigene Förderwege: woran Sie ein vollständiges und prüfbares Angebot für die Energieberatung erkennen.
Worum es hier geht
Eine Energieberatung hat keinen Listenpreis: Das Honorar kalkuliert jeder Berater selbst, nach Haus und Leistungsumfang. Belegt ist dagegen, was der Bund dazugibt: die Hälfte des förderfähigen Honorars, maximal 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und maximal 850 € ab drei Wohneinheiten.
Diese Seite arbeitet wie ein Prüfbericht. Zuerst steht der Befund, dann folgen die Belege mit Quelle und Stand, zuletzt die Folgen für Ihre Rechnung. Wo es keine verlässliche Zahl gibt, sagen wir das, statt eine zu schätzen.
Ein Datum gehört nach vorn: Die Förderrichtlinie endet zum 31.12.2026. Wie es danach weitergeht, ist bislang nicht bekannt – wir rechnen deshalb nur mit dem, was heute gilt.
Das finden Sie hier
- Was kostet eine Energieberatung? – Warum es keinen Festpreis gibt, wie weit der Zuschuss reicht und ab welchem Honorar jeder weitere Euro bei Ihnen bleibt.
- Angebot für die Energieberatung prüfen – Welche Leistungen Pflicht sind, welche extra kosten und für welche eine eigene Förderung gesondert zu prüfen ist.
- Zuschuss zur Energieberatung bis 31.12.2026 – Antrag vor dem Vertrag, Geld erst nach der Zahlung und was das Ende der Richtlinie für Ihren Zeitplan heißt.
Zehn Prüfpunkte für das Angebot
Gehen Sie das Angebot Zeile für Zeile durch. Ein Haken heißt: steht drin und ist klar. Alles andere klären Sie, bevor Sie den Vertrag schließen.
Ihr Angebot, Posten für Posten
Der Fachbetrieb klärt mit Ihnen, welche Leistungen die Energieberatung für Ihr Haus umfasst, welche davon gefördert werden und wann der Antrag gestellt sein muss.
Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.
Häufige Fragen
Was kostet eine Energieberatung?
Einen Festpreis gibt es nicht – das Honorar kalkuliert jeder Berater selbst, je nach Haus und Leistungsumfang. Fest steht der Zuschuss: Er beträgt 50 % des förderfähigen Honorars und ist gedeckelt – auf 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, auf 850 € ab drei Wohneinheiten.
Wird der Zuschuss direkt vom Honorar abgezogen?
Nein. Sie bezahlen die Beratung zunächst in voller Höhe. Das BAFA zahlt den Zuschuss danach an den Antragsteller aus – nicht an den Berater.
Bis wann läuft die Förderung der Energieberatung?
Die Förderrichtlinie endet zum 31.12.2026. Eine Nachfolge- oder Übergangsregel war bis zum Stand dieser Seite am 05.10.2026 nicht bekannt, deshalb sagen wir zu 2027 nichts voraus.
Welche Berater sind förderfähig?
Nur Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sind. Ob Ihr Berater dort steht, können Sie vor der Beauftragung selbst nachsehen.
Wer meldet sich, wenn ich anfrage?
Der Fachbetrieb, der diese Seite betreibt. Name und Anschrift stehen im Impressum.
Quellen
- BAFA: Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (Ausgabe 30.04.2026)
- Bundesanzeiger: Richtlinie Energieberatung für Wohngebäude, BAnz AT 21.06.2023 B1 (Ausgabe 21.06.2023)
- Heidelberger Energieberater: EBW-Förderrichtlinie endet 2026 (Ausgabe 21.08.2026)
- ADAC: Energieberatung fürs Eigenheim (Ausgabe 24.08.2026)