Kosten
Was kostet eine Energieberatung? Kein Festpreis – aber ein klarer Förderdeckel
Kein Listenpreis, aber eine feste Förderformel: wie weit der Zuschuss reicht und ab welchem Honorar jeder weitere Euro bei Ihnen bleibt.
Befund: Für eine Energieberatung gibt es keinen Festpreis – jeder Berater kalkuliert sein Honorar selbst. Fest steht dagegen die Förderformel: 50 % des förderfähigen Honorars, gedeckelt auf 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus; ab drei Wohneinheiten liegt der Deckel bei 850 €. Ihren Eigenanteil können Sie damit für jedes Angebot auf den Euro genau ausrechnen.
Befund 1: Einen Listenpreis gibt es nicht
Wer nach den Kosten einer Energieberatung sucht, stößt auf viele Zahlen. Für Ihr Haus belastbar ist keine davon, solange niemand Ihr Haus kennt. Das Honorar ist die Kalkulation eines einzelnen Beraters, und die richtet sich nach dem Aufwand.
Dieser Aufwand hat erkennbare Treiber. Fragen Sie nach, welche davon in Ihr Angebot eingeflossen sind:
- Größe und Gliederung des Hauses: Anbauten, verwinkelte Grundrisse und mehrere Dachflächen bedeuten mehr Aufnahme- und Rechenarbeit.
- Zahl der Wohneinheiten: Ein Mehrfamilienhaus ist ein größeres Projekt als ein Einfamilienhaus; die Förderung trägt dem mit einem höheren Deckel Rechnung.
- Unterlagenlage: Liegen Pläne, Verbrauchsabrechnungen und Rechnungen früherer Modernisierungen vor, muss weniger gemessen und geschätzt werden.
- Leistungsumfang: Kern ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Baubegleitung, technische Projektbeschreibung oder ein Energieausweis sind eigene Leistungen.
Zwei Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn sie denselben Umfang beschreiben. Ein niedriger Preis ohne Hausbesuch oder ohne Erläuterungsgespräch ist kein Schnäppchen, sondern eine andere Leistung – und eine, die die Förderbedingungen nicht erfüllt.
Eine Preisspanne nennen wir bewusst nicht. Eine belastbare, aktuelle Marktzahl für Beraterhonorare liegt uns nicht vor – und eine geschätzte Spanne hilft beim Prüfen eines echten Angebots nicht weiter.
Befund 2: Der Zuschuss folgt einer festen Formel
Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars (BAFA, Seitenstand 30.04.2026). Nach oben ist der Zuschuss gedeckelt, und zwar nach Größe des Gebäudes.
| Gebäude | Fördersatz | Höchster Zuschuss | Beleg |
|---|---|---|---|
| Ein- oder Zweifamilienhaus | 50 % | 650 € | BAFA, 30.04.2026 |
| ab drei Wohneinheiten | 50 % | 850 € | BAFA, 30.04.2026 |
| Wohnungseigentümergemeinschaft, Fahrplan in der Versammlung erläutert | Zuschlag | einmalig höchstens 250 € | BAFA, 30.04.2026 |
Wer ältere Ratgeber liest, findet dort noch 80 %. Dieser Satz galt vor dem 07.08.2024 (Handwerksblatt, 05.08.2024); die heutigen 50 % bestätigt das BAFA auf seiner aktuellen Programmseite.
Ihr Angebot, Posten für Posten
Der Fachbetrieb klärt mit Ihnen, welche Leistungen die Energieberatung für Ihr Haus umfasst, welche davon gefördert werden und wann der Antrag gestellt sein muss.
Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.
Befund 3: Oberhalb einer Schwelle zahlen Sie jeden Euro selbst
Aus Fördersatz und Deckel ergibt sich eine Schwelle. Unsere Beispielrechnung: Beim Ein- oder Zweifamilienhaus erreichen 50 % bei einem förderfähigen Honorar von 1.300 € genau den Höchstbetrag von 650 €. Ab drei Wohneinheiten liegt die Schwelle bei 1.700 €, denn die Hälfte davon sind 850 €.
| Förderfähiges Honorar | Zuschuss | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|
| Ein-/Zweifamilienhaus, bis 1.300 € | die Hälfte des Honorars | die andere Hälfte |
| Ein-/Zweifamilienhaus, über 1.300 € | 650 € | Honorar minus 650 € |
| ab drei Wohneinheiten, bis 1.700 € | die Hälfte des Honorars | die andere Hälfte |
| ab drei Wohneinheiten, über 1.700 € | 850 € | Honorar minus 850 € |
So prüfen Sie ein Angebot in drei Schritten:
- Förderfähiges Honorar ablesen. Steht im Angebot nur eine Gesamtsumme samt Zusatzleistungen, bitten Sie um eine Aufteilung – damit klar ist, worauf sich der Zuschuss bezieht.
- Halbieren und mit dem Deckel vergleichen. Der kleinere der beiden Beträge ist Ihr möglicher Zuschuss.
- Eigenanteil bilden. Honorar minus Zuschuss – das ist der Betrag, der am Ende bei Ihnen bleibt.
Liegt das förderfähige Honorar über der Schwelle, sinkt der geförderte Anteil mit jedem zusätzlichen Euro. Das spricht nicht gegen ein gründliches Angebot. Es ist aber ein guter Grund, genau zu wissen, wofür der Mehrbetrag steht.
Befund 4: Erst zahlen Sie alles, dann kommt der Zuschuss
Der Zuschuss wird nicht vom Honorar abgezogen. Das BAFA zahlt ihn nur an den Antragsteller aus, und der muss die Beratungskosten zunächst in voller Höhe begleichen (BAFA, 30.04.2026).
Für Ihre Planung bedeutet das: Halten Sie das volle Honorar bereit. Der Zuschuss ist eine Erstattung, kein Rabatt auf der Rechnung. Bewahren Sie Rechnung und Zahlungsbeleg sorgfältig auf, und legen Sie vorab fest, wer im Haushalt den Antrag stellt – an diese Person geht später das Geld. Wann der Antrag gestellt sein muss und was das Ende der Richtlinie bedeutet, steht im Befund zur Förderung bis 31.12.2026.
Befund 5: Was der Fahrplan später an Förderung bewegt
Ein Kostencheck braucht auch die Gegenseite. Der geförderte individuelle Sanierungsfahrplan wirkt auf die BAFA-Förderung späterer Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung (Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026, Nr. 8.3.1 und 8.4.2):
- Höhere Grenze: Ohne iSFP zählen beim Einfamilienhaus höchstens 30.000 € förderfähige Ausgaben, mit iSFP-Bonus 60.000 € – jeweils pro Gebäude und Kalenderjahr.
- Bonus nur oberhalb: Seit dem 21.07.2026 gibt es die zusätzlichen 5 Prozentpunkte nur auf den Teil der Ausgaben, der beim Einfamilienhaus über 30.000 € liegt.
- Zeitfenster: Ab Erstellung des Fahrplans bleiben für die Umsetzung bis zu 15 Jahre.
Unsere Beispielrechnung für das Einfamilienhaus: Der höchste Zuschuss für Einzelmaßnahmen liegt ohne iSFP bei 4.500 € (15 % von 30.000 €), mit iSFP bei 10.500 €, weil dann 60.000 € zu 15 % zählen und auf die oberen 30.000 € zusätzlich 5 Prozentpunkte kommen. Die Fachpresse rechnet ein Beispiel mit 50.000 € förderfähigen Kosten durch: 7.500 € plus 1.000 € Bonus, zusammen 8.500 € (reduco.ai, 09.08.2026). Ohne Fahrplan blieben in diesem Beispiel nach unserer Rechnung 4.500 €, weil nur 30.000 € zählen würden.
Der Gegenbefund gehört dazu: Bei kleineren Vorhaben bringt der Bonus nichts. Das BAFA nennt beim Gebäude mit einer Wohneinheit ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 €; erst der Betrag darüber bekommt die zusätzlichen Prozentpunkte.
Die Grenze dieses Befunds: Der Heizungstausch ist vom iSFP-Bonus ausgenommen, und das KfW-Merkblatt 458 nennt keinen solchen Bonus (Stand 09/2026). Wer ausschließlich die Heizung erneuert, gewinnt durch den Fahrplan also keine zusätzliche Förderung für die neue Anlage.
Offene Punkte
Ein ehrlicher Befund nennt auch, was er nicht belegen kann:
- Marktpreise: Eine verlässliche, aktuelle Übersicht über Beraterhonorare liegt uns nicht vor. Maßgeblich ist Ihr Angebot.
- Zusatzleistungen: Wie ein Berater technische Projektbeschreibung oder Baubegleitung kalkuliert, steht nur in seinem Angebot.
- Förderung ab 2027: Die Richtlinie endet zum 31.12.2026; eine veröffentlichte Nachfolge kennen wir nicht.
Fazit
Was die Energieberatung kostet, steht erst in Ihrem Angebot. Ihr Eigenanteil folgt dagegen einer einfachen Formel: Honorar minus Zuschuss, gedeckelt bei 650 € oder 850 €. Welche Leistungen ein vollständiges Angebot enthält und welche extra berechnet werden, prüft der Befund zum Angebot.
Ihr Angebot, Posten für Posten
Der Fachbetrieb klärt mit Ihnen, welche Leistungen die Energieberatung für Ihr Haus umfasst, welche davon gefördert werden und wann der Antrag gestellt sein muss.
Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.
Stand dieser Auswertung ist der 05.10.2026. Ändert sich die Förderung oder taucht eine belastbare Preisübersicht auf, passen wir den Befund an.
Häufige Fragen
Ist eine Energieberatung für Eigentümer kostenlos?
Nein. Gefördert wird die Hälfte des förderfähigen Honorars bis zu einem Höchstbetrag, den Rest tragen Sie. Außerdem bezahlen Sie zuerst die volle Rechnung; der Zuschuss folgt danach.
Warum nennen manche Ratgeber 80 % Zuschuss?
Weil sie veraltet sind. Vor dem 07.08.2024 lag der Fördersatz bei 80 %, seither sind es 50 % des förderfähigen Honorars.
Ab welchem Honorar ist der Höchstbetrag erreicht?
Unsere Beispielrechnung: Beim Ein- oder Zweifamilienhaus ergeben 50 % bei 1.300 € förderfähigem Honorar genau die Grenze von 650 €. Ab drei Wohneinheiten liegt die Schwelle bei 1.700 € (Grenze 850 €). Was darüber liegt, bezahlen Sie allein.
Gibt es mit dem Sanierungsfahrplan mehr Förderung für eine Wärmepumpe?
Nein, der Heizungstausch über die KfW ist vom iSFP-Bonus ausgenommen. Der Bonus wirkt bei Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.
Quellen
- BAFA: Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (Ausgabe 30.04.2026)
- Handwerksblatt: Zuschuss zur Energieberatung sinkt deutlich (Ausgabe 05.08.2024)
- Bundesanzeiger: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (Ausgabe 27.08.2026)
- BAFA: Gebäudehülle (Ausgabe 07/2026)
- reduco.ai: Einzelmaßnahmen Förderung 2026 – 15 statt 20 % ab 21. Juli (Ausgabe 09.08.2026)
- KfW: Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen (458) (Ausgabe 09/2026)